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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Antworten KPÖ

1. Das Konkordat entstand zu Zeiten des Austrofaschismus und billigte dem Vatikanstaat umfangreiche Sonderrechte und Subventionen zu. Während die meisten gesetzlichen Regelungen aus dieser Zeit heute abgeschafft wurden, ist dieser Anachronismus noch immer aufrecht. Sind Sie für Kündigung des Konkordats im Interesse der österreichischen SteuerzahlerInnen?

Auch die KPÖ ist der Auffassung, dass das Konkordat ein Anarchronismus ist und möglichst rasch sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch im Interesse der SteuerzahlerInnen aufgehoben werden soll. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Sonderrechte wie im Konkordat für eine bestimmte Religionsgemeinschaft geben. Alle Religionsgemeinschaften sollen als Vereine ohne irgendwelche Sonderstellung behandelt werden.

2. Jährlich profitieren die anerkannten Religionsgemeinschaften von Subventionen und Begünstigungen in der Höhe von 3,8 Mrd. EUR auf Kosten der österreichischen SteuerzahlerInnen. Sind Sie in dieser fiskalisch schwierigen Zeit für eine Einschränkung von Subventionen bzw. Steuerbefreiungen für Religionsgemeinschaften? Wenn ja: An welche denken Sie dabei?

Die KPÖ tritt grundsätzlich für die Trennung von Kirche und Staat ein und betrachtet Religion im Sinne der Gewissens- und Religionsfreiheit als Privatangelegenheit. Daher gibt es keinen Grund für Sonderrechte, wie etwa die Grundsteuerbefreiung für Religionsgemeinschaften oder die Subventionierung religiöser Einrichtungen. Subventionen für Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- oder Bildungswesens oder Kulturgütern mit religiösen Trägern sollen analog der Subventionierung anderer privater Träger erfolgen und keinerlei Vorrechte beinhalten. Analog dürfen Kirchenbeiträge steuerlich nicht mehr begünstigt werden als Beiträge für Vereine. Der Zugriff der Kirche auf das Melderegister bei der Eintreibung der Kirchensteuer und die Erfassung einer Religionszugehörigkeit im Meldewesen müssen abgestellt werden. Ebenso gehört der Religionsunterricht in allen öffentlichen Schulen abgeschafft und die Finanzierung von Lehrkräften in religiösen Schulen durch den Staat eingestellt.

3. Aufgrund der vielen Meldungen und Gespräche unserer unabhängigen Hotline für Betroffene kirchlicher Gewalt schätzen wir, dass tausende Personen Opfer von sexueller, physischer und psychischer Gewalt durch Kirchenangehörige wurden. Die meisten Betroffenen und deren Umfeld leiden lebenslang an den Folgen. Die sogenannte Klasnic-Kommission, die zur Aufklärung und Entschädigung eingesetzt wurde, ist keinesfalls unabhängig. Das hat jetzt ein Bescheid der Datenschutzkommission gezeigt, wonach diese Kommission organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien ist (www.betroffen.at/archives/963). Sind Sie für eine staatliche und unabhängige Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Vertuschungsverbrechen?

Für die Aufklärung jahrzehntelang vertuschten Akte von Gewalt oder sexuellen Missbrauchs müssen für alle davon betroffenen Einrichtungen, egal ob öffentliche, religiöse oder private und die dort tätigen Verantwortlichen gleiche Regeln gelten. Das spricht für eine unabhängige Institutionen der Aufklärung. Die Klasnic-Kommission entspricht durch ihre Bindung an die Diözese Wien diesen Anforderungen zweifellos nicht.

4. Derzeit werden im ORF rund 21 Religions-Formate mit einer gesamten Sendezeit von mehr als 1000 Stunden kostenlos ausgestrahlt. Außerdem sind Vertreter von Religionsgemeinschaften im ORF Stiftungs- und Publikumsrat. Sind Sie für eine Reduzierung des Religionsberichterstattung im ORF und eine Reduzierung des Einflusses der Religions-Gemeinschaften auf den ORF? Und wenn ja: in welchem Ausmaß?

Religiöse Themen sind derzeit im ORF, wie zuletzt die auch im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Sendern im Ausland bei der Berichterstattung über die Papstwahl deutlich wurde, eindeutig überrepräsentiert und gehören deutlich reduziert. Das Ausmaß religiöser Sendungen soll wesentlich reduziert und ebenso wie eine Vertretung in ORF-Gremien im Rahmen der Präsenz von Vereinen, NGOS, Gewerkschaften etc. im ORF erfolgen.

5. Bei der rituellen Beschneidung wird Buben die hocherogene Vorhaut amputiert, was vielfach negative Auswirkungen auf das spätere Lustempfinden (auch das der PartnerInnen) haben kann. Dies stellt mitunter ein schweres Kindheitstrauma dar. Eine aktuelle Umfrage zeigte, dass 55 Prozent der ÖsterreicherInnen die Beschneidung ablehnt und Beschneidung bestraft wissen will. Zwei Drittel der ÖsterreicherInnen verlangen ein Schutzalter von 16 Jahren. Sind Sie auch für die Einführung eines Schutzalters, vergleichbar dem Schönheits-OP-Gesetz.

Die KPÖ ist grundsätzlich dafür, dass Menschen selbst entscheiden können, ob sie einer Religionsgemeinschaft angehören wollen. Es geht nicht an, dass die einen rituellen Handlungen vom Staat anerkannt (z.B. Taufe) sind und andere diskredidiert und kriminalisiert werden sollen.
Darüber hinaus können wir die Behauptungen und Grundprämissen, die in Ihrer Fragestellung enthalten sind, nicht nachvollziehen.