Privilegien
Schon seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 gilt in Österreich der Gleichheitssatz als Verfassungsgebot. „Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetzt gleich“ heisst es in der Bundesverfassung von 1920, und „Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“
Die Kirchen-Privilegien, die heute gelten, widersprechen auf vielfältige Weise dieser grundlegenden Verfassungsnorm, und sind Rudimente einer längst überwundenen Gottesstaatlichkeit.
Ihre Beseitigung, so sollte man meinen, müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Und doch, genießt vor allem die Katholische Kirche nach wie vor Privilegien. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat muss sich dringend ändern.
Privilegien gestern:
- Die heutigen Privilegien gründen noch in der Zeit des Feudalismus:
Damals waren Privilegien die Grundlage jeder Machtausübung.
- Die meisten Privilegien basierten auf der Erbuntertänigkeit, ihre Argumentation berief sich auf das Gottesgnadentum.
Privilegien heute:
- Heute werden kirchliche Privilegien kritisch gesehen. Privilegierung erzeugt Diskriminierung.
Die EU und Österreich kämpfen gegen jede Art der Diskriminierung an. Der Adel etwa, ist schon lange abgeschafft.
- Gottesstaatliche Elemente in der Realverfassung sind völlig anachronistisch und kontraproduktiv
zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
- Welche Privilegien es nun konkret gibt? 44 rechtlich verankerte Kirchenprivilegien haben wir hier aufgelistet.
Privilegien morgen:
- Es gibt immer weniger Gläubige, der Reichtum der Kirchen steigt.
Das enorme Kirchenvermögen wird bald nur wenigen Privilegierten zu Gute kommen oder abfließen.
- Das Kirchenvermögen ist aber eine – großteils ererbte – Wirtschafts- und Kulturleistung aller ÖsterreicherInnen.
Es sollte für Österreich bewahrt und zugänglich gemacht werden.