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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Antworten BMI

Das Bundesministerium für Inneres ist, im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen, auf Grund des Bundesministeriengesetzes 1986 und des Volksbegehrengesetzes 1973 für die Vollziehung von Volksbegehren zuständig.

Der Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner kommt es dabei weder in ihrer Eigenschaft als oberster Verwaltungsbehörde noch als Vorsitzender der Bundeswahlbehörde zu, sich zu Inhalten zu äußern, die Gegenstand eines Volksbegehrens sind.

Vielmehr ist die Bundesministerin für Inneres in Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu strikter Äquidistanz angehalten, sodass zu Ihren vorgelegten Fragen – die automatisch konkrete Positionierungen implizieren würden – keinerlei Stellungnahme abgegeben werden kann.

Für die Bundesministerin,
MR Mag. Robert Stein