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Klerikale Gesellschaftspolitik in Österreich und Kroatien. Der Webspiegel vom 2.12.2013

Kroatien spricht sich per Volksentscheid für den Schutz der Hetero-Ehe durch die Verfassung aus, und in Österreich soll das Verbot der Sterbehilfe konstitutionell verankert werden. Kirchliche Positionen erhalten Gesetzesrang, und der Zivilprozess gegen das Stift Admont geht in die nächste Runde.

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Kroaten beschließend Verfassungszusatz gegen gleichgeschlechtliche Ehen

Auch in Kroatien beteiligt sich die katholische Kirche massiv an gesellschaftspolitischen Debatten. Mit einer knappen Zweidrittelmehrheit (65,9%) hat sich Kroatien am Wochenende per Volksentscheid für einen Verfassungszusatz entschieden, der die Ehe als Partnerschaft zwischen Mann und Frau definiert. Der sozialdemokratische Ministerpräsident Zoran Milanovic bezeichnete den Ausgang des Referendums als einen „Fehler.“

Wie das katholische Nachrichtenportal kathpress.co.at berichtet, hatten die Bischöfe des Landes noch am Wochenende in einem Hirtenbrief verkündet, die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehen sei „im Einklang mit den menschlichen und christlichen Werten und der tausendjährigen Tradition und Kultur des kroatischen Volkes.“ Gegen gleichgeschlechtliche Ehen hatten sich vor dem Referendum auch Vertreter der orthodoxen Kirche und der Baptisten, sowie muslimische und jüdische Geistliche ausgesprochen. Das Bündnis „Im Namen der Familie“ hatte massiv für die Verankerung der heterosexuellen Ehe in der Verfassung geworben. Die Abstimmungsbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 37,9%

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Verbot der Sterbehilfe soll  Verfassungsrang erhalten

Bei den Koalitionsverhandlungen wird ein kontroverses Thema verhandelt. In der Verhandlungsgruppe „Direkte Demokratie und Staatsreform“ diskutieren VertreterInnen von SPÖ und ÖVP, ein Verbot der Sterbehilfe in der Verfassungsrang zu heben. Das berichtet die Wiener Zeitung. Die kommende Bundesregierung plant, damit ein Zeichen gegen den Trend zur Liberalisierung zu setzen, der bei dem Thema in Europa vorherrscht. In der Schweiz, den Niederlanden, in Belgien und Luxemburg ist Sterbehilfe heute bereits zulässig, wenn auch in unterschiedlichen Formen und in variierendem Ausmaß. Strikt verboten hingegen ist Sterbehilfe in besonders katholisch geprägten Ländern wie Italien, Polen oder Spanien.

Bisher ist es in Österreich sog. passive Sterbehilfe erlaubt , d.h. der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Krankheit. Auch die indirekte Sterbehilfe, also das Inkaufnehmen des Todes von Patienten, bei denen primär eine Schmerzbehandlung durchgeführt wird, ist nicht verboten. Die gezielte Herbeiführung des Todes eines Patienten (aktive Sterbehilfe) ist ebenso verboten wie Beihilfe zum Suizid, also die medizinische Verordnung von tödlichen Medikamenten.

Bereits im Juni hatte die ÖVP in einem Grundsatzpapier ein verfassungsrechtliches Verbot der Sterbehilfe gefordert. Gleichzeitig fordert die ÖVP einen Ausbau der Palliativpflege und er Hospizbetreuung. Die Forderung, das „Recht auf Leben“ über einen möglichen Patientenwunsch nach dem Tod zu stellen, entspricht dabei der Haltung der katholischen Kirche. Im November hatte sich Kardinal Christoph Schönborn zum Thema Sterbehilfe geäußert: „Es gibt nur die aktive Tötung eines Menschen oder die Begleitung. Einen dritten Weg gibt es nicht.“  Im April 2008 rief Schönborn dazu auf, die Sterbehilfe nicht zu beschönigen, und sie „beim Namen zu nennen.“ Für den Kardinal bedeutet das: „Euthanasie ist Mord, auch wenn sie unter dem Mäntelchen der Barmherzigkeit versteckt wird.“

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Berufung im Verfahren gegen Stift Admont

Die vom Landgericht Leoben abgewiesene Klage im Zivilprozess gegen das Stift Admont wird zum Fall für das Oberlandesgericht in Graz. Wie Christoph Baumgarten für den Humanistischen Pressedienst berichtet, hat der Anwalt des Klägers Berufung eingelegt. Das Leobener Gericht hatte die Klage mit der fragwürdigen Begründung abgewiesen, im Falle von Misshandlungen eines Internatsschülders durch Patres am Stiftsgymnasium Admont, sei nicht das Stift Admont als privater, konfessioneller Schulträger, sondern die Republik Österreich, zu klagen. Mit seiner Abweisung der Klage widersprach der Leobener Richter u.a. der Rechtsprechung des Landgerichts Feldkirch, das noch im Jänner in einem vergleichbar gelagerten Fall eine Klage gegen das Stiftsgymnasium Mehrerau zugelassen hatte. In dem Vorarlberger Prozess wurde das konfessionelle Gymnasium in einem Vergleich zur Zahlung mehrerer hundertausend Euro Schadensersatz an ehemalige und misshandelte Schüler  verpflichtet.

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