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Missbrauchsprozess Stift Admont: Ist Richter befangen?

Ablehnungsantrag wurde eingebracht

(Leoben, Wien, 12.6.14, PUR) Vertuschung von körperlicher und sexueller Gewalt, Täter, die mit Billigung der Kirchenobersten weiterhin in Amt und Würden bleiben und eine kircheneigene „Opferschutzkommission“ die mitspielte: Der Fall Admont gewährt tiefe Einblicke in die Missstände der Kirche heute.

So hatte bereits das Oberlandesgericht Graz das umstrittene Urteil des Leobener Richters im Missbrauchsprozess eines ehemaligen Zöglings gegen das Stift Admont aufgehoben. Der Zögling gibt an, in seiner Kindheit von Mönchen des Stiftes wiederholt ausgepeitscht und vergewaltigt worden zu sein. Der Richter erster Instanz hatte die Klage mit der abenteuerlichen Begründung abgewiesen, dass die Täter im Internat des Stiftsgymnasiums „ausführende Organe des Bundes“ waren“ – und damit sei der Staat haftbar, nicht jedoch das Stift oder die Admonter Mönche. Dieses merkwürdige Urteil hat das OLG zurückverwiesen. Jetzt müsste das Verfahren von demselben Richter neue verhandelt werden. Doch genau dagegen wehrt sich Rechtsanwalt Hiebler im Namen des Opfers mit einem Ablehnungsantrag nun: Denn der Richter sei offenbar befangen.

Stellte Sohn des Richters im Stift Admont seine Malereien aus?

Der Kläger hat nämlich herausgefunden, dass der Sohn des Richters offensichtlich als Künstler arbeitet und wohl ein besonderes Naheverhältnis zum Stift Admont habe. Er soll vom Stift laut den Recherchen Ehrenpreise erhalten haben und es soll ihm erlaubt worden sein, eine Dauerausstellung im Stift zu platzieren. Einer der Beschuldigten soll die Ausstellung sogar mitorganisiert haben und war auch Internatsleiter und später Gymnasialdirektor des Richtersohnes, diesen Schluss lassen die neuesten Recherchen zu. Einen weiteren Hinweis auf eine mögliche  Befangenheit des Richters liefert ein Gespräch, welches der Kläger nach Schluss der letzten Verhandlung im Verhandlungssaal mitbekommen hat. Der Richter gab im Small Talk an, in einem anderen Benediktiner-Knabenkonvikt maturiert zu haben, und wisse, wie der Alltag in Knabenkonvikten ablaufe und „dass wohl alles nicht so schlimm gewesen sein könne“. „Mit diesen neuen Informationen rund um diesen Richter könnte klar werden, wie es zu einem derart unverständlichen Urteil erster Instanz kommen konnte. Wir verlagen jetzt volle Aufklärung“, sagt Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt.

Vertuschung und Täterschutz bis zuletzt

Besonders empörend für Sepp Rothwangl: Bis Prozessbeginn waren die beiden –ursprünglich geständige- Beschuldigten weiterhin in steirischen Gemeinden als Priester aktiv. Heute wohnen sie im Stift Admont.  Und dass obwohl die Vorwürfe den Kirchenobersten seit Jahren bekannt waren – eine Tatsache, die stets bestritten wurde, obwohl sie bewiesen und dokumentiert ist: Kardinal Schönborn wurde jedenfalls schon im April 2010 durch Briefe des Betroffenen über das Ausmaß der Gewalttaten informiert, Bischof Kapellari in einem weiteren detaillierten Schreiben am 26.10.2010. Auch der kircheneigenen Klasnic-Kommission waren diese Vorwürfe schon seit 2010 bekannt, darunter auch die rituellen Auspeitschungen im Rahmen von sexuellen Misshandlungen durch beide Pater. Und das obwohl die Kommission  in den Medien behauptete, der Betroffene hätte keine Angaben zu sexuellen Übergriffen gemacht. Im übrigen gibt es mehrere weitere Betroffene, die sich ebenfalls gemeldet haben. Den aufwändigen Weg der Zivilrechsklage hat bisher jedoch nur einer beschritten. “Wir rufen alle möglichen weiteren Opfer von damals auf, sich zu melden, sie werden unsere volle Unterstützung genießen”, schließt Rothwangl.

www.betroffen.at