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Leobener Gericht fällt umstrittenes Urteil. Der Webspiegel vom 18.11.2013

Klage gegen Stift Admont abgewiesen

„Wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges“ wurde vom Landgericht Leoben die Klage eines ehemaligen Schülers des Stiftsgymnasiums Admont gegen den Schulträger abgelehnt. Der 59jährige hatte auf Schadensersatz in Höhe von 410.000 Euro geklagt, da er während seiner Internatszeit in Admont in den 1960er Jahren mehrfach von zwei Patres misshandelt worden sein soll. (weitere Infos)

Der Rechtsanwalt des Klägers kündigte Berufung an, außerdem werde eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorbereitet.

Der Richter in Leoben folgte in seiner Abweisung der Klage der Argumentation des Stifts Admont. Das Stift argumentiert, es sei die Republik Österreich zu klagen, schließlich sei die offiziell Schulträger gewesen.

 

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Betroffene kirchlicher Gewalt über Leobener Urteil entsetzt

Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt ist über die Abweisung der Klage gegen das Stift Admont entsetzt. Via ORF spricht deren Obmann Sepp Rothwangl von einem „absurden Urteil.“ Dieses „Unrechtsurteil“ werde „in allen nationalen und internationalen Instanzen“ bekämpft werden.

Rothwangl erinnert an die potenziell weitreichenden Konsequenzen des Leobener Urteils: „Wenn sich auch die Republik Österreich nicht zuständig erklären würde, hätten wir die erschreckende Situation, dass in Österreich kein kirchlicher Täter für seine Missbrauchs- und Gewaltverbrechen zivilrechtlich belangt werden kann. Damit wäre unsere finsterste Befürchtung Realität, dass Zöglinge in kirchlichen Einrichtungen in diesem Land vogelfrei sind“

 

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