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Musikunterricht im Dienste der Volksfrömmigkeit

Kommunionkinder

Kommunionkinder, Foto: Bundesarchiv (Dtl.)

In einer niederösterreichischen Schule gab es kürzlich Ärger. Zur Vorbereitung auf die Erstkommunion wurden im Musikunterricht der zweiten Klasse Kirchenlieder eingeübt. Das war nicht allen Eltern recht.

Religiöse Inhalte können in der Schule vermittelt werden, wenn das gewünscht ist. Allerdings muss es auch möglich sein, Kinder bekenntnisfrei aufwachsen zu lassen und zu erziehen. Das sollte eigentlich auch an der Volksschule in Atzenbrugg im Bezirk Tulln gelten. Der Landesschulrat allerdings, ist anderer Meinung.

Für jene Schülerinnen und Schüler, die religiös erzogen werden sollen, bietet der Religionsunterricht den Rahmen für kirchliche Inhalte. Darüber hinaus hat die Schule außerhalb des Religionsunterrichts nicht auf kirchliche Sakramente vorzubereiten.

Im Schulunterrichtsgesetz heißt es dazu: „Die Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind, darf in der Schule nur mit Bewilligung organisiert werden.“ Für diese Bewilligung ist der Schulgemeinschaftsausschuss zuständig, oder aber die Schulbehörde. Weiter heisst es im Gesetz: „Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, daß die Teilnahme der Schüler freiwillig und auf Grund schriftlicher Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten erfolgt sowie eine Gefährdung der Schüler weder in sittlicher noch in körperlicher Hinsicht zu befürchten ist und der Zweck der Veranstaltung auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die im Religionsunterricht erfolgende Organisation von Schülergottesdiensten sowie religiösen Übungen und Veranstaltungen.“ Soll heißen: im Religionsunterricht darf auf die Erstkommunion vorbereitet werden, außerhalb dieses Schulfachs jedoch nur, wenn Schulgemeinschaftsausschuss oder Schulbehörde zustimmen, und darüber hinaus die Eltern schriftlich zugestimmt haben.

Religiöse und sittliche Werte als Unterrichtsgegenstand?

Der Amtsführende Präsident des Landesschulrats, Hofrat Hermann Helm, sieht die Sache offenbar anders, und hat laut Darstellung der Marktgemeinde Atzenbrugg die Vorbereitung auf die Kommunionsfeier im Musikunterricht per eMail an die Volksschuldirektorin Doris Jaksch genehmigt.

„Es ist Aufgabe der Schule, die Kinder nach religiösen und sittlichen Werten zu erziehen,“ ließ er sich im ORF zitieren. Es sei „völlig legitim, dass Lieder oder Gedichte mit religiösem Hintergrund im Unterreicht geübt werden.“ Deshalb darf nun im Musikunterricht der Volksschule weiter für den festlichen Erstkommunions-Gottesdienst geübt werden, so seltsam und diskriminierend das für jene Schülerinnen und Schüler, die daran garnicht teilnehmen werden, auch sein mag.

Die Kronen Zeitung sieht in dem Vorstoß der Eltern, im Musikunterricht nicht einseitig auf Feste bestimmter Religionsgruppen vorzubereiten, einen „Kreuzzug“, bewertet den Streit um religiöse Inhalte im Schulunterreicht gar als „abstrusen Glaubenskrieg.“

Den Eltern jener katholischer Kinder, die auf die Erstkommunion vorbereitet werden sollen, geht es offenbar weniger um einen Glaubenskrieg als darum, dass zusätzliche Vorbereitungstreffen der Schüler am Nachmittag einen zeitlichen Mehraufwand darstellen. Dabei ist es vielerorts durchaus üblich, dass die Vorbereitung auf die Erstkommunion am Nachmittag stattfindet: in Form der Gemeindekatechese, bei der kirchlich engagierte Väter und Mütter die Kinder in Kleingruppen inhaltlich auf die Erstkommunion vorbereiten, wogegen auch garnichts einzuwenden ist.

Die Volksfrömmigkeit allerdings, scheint hier mit Bequemlichkeit einherzugehen, und auf die richtigen Entscheidungsträger an der einen oder anderen Stelle der Schulverwaltung zählen zu können.