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Kirchliche Privilegien und Blasphemie. Der Webspiegel vom 27.01.2014

Grazer Gemeinderat beantragt Änderung des österreichischen Privatschulgesetzes

Der Gemeinderat der Stadt Graz hat am 12. Dezember vergangenen Jahres den Beschluss gefasst, eine Petition an den Nationalrat zu richten. Darin fordern die Ratsherren und –Damen aus der Steiermark, die staatlichen Zuwendungen an die Schulen in privater Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht  jenen Subventionen für konfessionelle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht anzupassen.

„Der Gemeinderat möge eine Petition an den bundesgesetzgeber richten, das österreichische Privatschulgesetz dahingehend abzuändern, dass die staatliche Subventionierung von nicht konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht an jene der konfessionellen Privatschulen angeglichen wird,“ lautet der Beschluss. Der Antrag wurde von der ÖVP in den Grazer Gemeinderat eingebracht.

Es liegt die Vermutung nahe, dass mit einer Angleichung der Subventionen für Privatschulen an jene der Subventionen für konfessionelle Schulen die Debatten um die privilegierte Finanzierung religiöser Schulträger in Zukunft vermieden werden sollen. Ein Privileg würde den konfessionellen Schulen bleiben: im Gegensatz zu anderen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht, müssen sie nicht jeden Schüler und jede Schülerin aufnehmen – religiöse Diskriminierung bliebe somit möglich.

Eine Anpassung der staatlichen Zahlungen würde zudem Mittel in Millionenhöhe aus dem Bildungsetat in den privaten Bildungssektor umlenken. Staatlich geförderte Bildungsprivatisierung käme dem Klientel der Volkspartei entgegen. Im Sinne des öffentlichen Schulwesens wäre eine solche Reform sicher nicht – auch wenn sich der Antrag vordergründig gegen die Privilegierung konfessioneller Schulen richtet.

Zum Antragstext

UN-Sonderbericht: Blasphemie-Gesetzgebung abschaffen

Heiner Bielefeldt, Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Vereinten Nationen erklärt in seinem jüngsten Bericht, dass Gesetzte gegen Blasphemie schädlich für das gesellschaftliche Zusammenleben sind, und besonders Minderheiten gefährden.

Im Sinne der Meinungs- und Kunstfreiheit sei es notwendig, religiösen Konflikten die rechtliche Grundlage zu entziehen, die nach wie vor auch in Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland bestehe. Die Kriminalisierung von Blasphemie diene dem Schutz religiöser Gruppen nur oberflächlich, befördere häufig jedoch gerade die Diskriminierung religiöser Minderheiten und Atheisten.

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