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Privilegien nun auch für die IGGiÖ?

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Nach allem was man so hört, wird die Novelle des Islamgesetz‘ den Status der Islamischen Glaubensgemeinschaft aufwerten, und ansonsten nicht viel bringen. Öffentlich debattiert wird das neue Islamgesetz kaum. Und das ist ein Fehler. 
Das Islam-Gesetz soll reformiert werden. Was auf den ersten Blick verständlich erscheint – schließlich stammt das geltende Gesetz aus dem Jahr 1912 – entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als reichlich anachronistisches Reformprojekt. Das Islam-Gesetz von 1912 gilt bis heute als eines der fortschrittlichen Gesetze des Habsburger-Reichs. Nach allem was über den aktuellen Reform-Entwurf bisher durchgesickert ist, möchte die Koalition mit der Neuregelung nicht an diesen Fortschrittsgeist anknüpfen.
So sollen die österreichischen Musliminnen und Muslime unter dem Dach einer allgemeinen und staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft zusammengefasst werden, was de facto nichts anderes bedeuten würde, als die Rolle der bisherigen Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) massiv zu stärken. Das ist problematisch, denn bisher ist nur ein Bruchteil der hierzulande lebenden Musliminnen und Muslime darin organisiert.
Mit der Einführung von islamischen Feiertagen für muslimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von islamischer Seelsorge in Gefängnissen, Kasernen und Krankenhäusern sollen für den organisierten Islam zudem Privilegien geschaffen werden, wie sie bisher nur die christlichen Kirchen genießen. Konservative PolitikerInnen betonen gerne die Win-Win-Situation die sich aus der Verquickung von Kirchen und Staat ergibt. Dass damit Konfessionsfreie und auch Angehörige kleiner, weniger einflussreicher Religionsgemeinschaften diskriminiert werden, scheint kein großes Hemmnis zu sein.
Im 21. Jahrhundert Gesetze schaffen zu wollen, die Staat und Religion eng miteinander verzahnen, erscheint an sich schon reichlich unglaublich. Umso skurriler erscheint dieses Vorhaben, wenn man bedenkt, dass dahinter auch der Gedanke stehen dürfte, den Islam in die Pflicht zu nehmen, und der Radikalisierung von jungen Gläubigen vorzubeugen. Um den Islamischen Staat unattraktiver zu machen, macht man sich einfach den eigenen Staat ein bisschen Islamischer.
Als 1912 das Islam-Gesetz in Kraft trat, war Österreich-Ungarn ein bunter Vielvölkerstaat mit einer langen Grenze zum Osmanischen Reich, der auf die Realität des Islam reagieren musste und wollte. Reagiert werden muss auch heute auf die Entwicklungen im Islam und auf dem Gebiet des ehemaligen Osmanischen Reichs, schließlich tobt dort ein grausamer und religiös motivierter Krieg. Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet die besagte IGGiÖ, die offenbar kurz vor ihrer Aufwertung steht, sich nicht inhaltlich mit drängenden Fragen zum Innenleben des Islam auseinandersetzen will. Die IGGiÖ distanziert sich deutlich vom Islamischen Staat, bezeichnet ihn als verbrecherisch und als theologisch illegitim, als wirr und verblendet. Gleichzeitig heisst es in einer aktuellen Presseaussendung: „Wir vermeiden es, IS mit religiösen Argumenten abzuqualifizieren und zwar nicht, weil wir diese nicht hätten, sondern weil wir ihnen mit dem Einstieg in theologische Dispute keinen Anlass zu ihrer Aufwertung geben möchten.“ Wenn der staatlich anerkannte, offizielle Islam, sich nicht mit Extremisten auseinandersetzen mag, wer soll es denn dann tun? Wer soll seinen Einfluss bis in Moscheen hinein geltend machen, wenn es darum geht, der Radikalisierung von Musliminnen und Muslimen vorzubeugen, wenn nicht die islamische Religionsgemeinschaft selbst?
Die IGGiÖ in Form ihres Präsidenten Fuat Sanac hat unlängst schon ihren Wunsch geäußert, mehr Handhabe bei der Gründung und Kontrolle der Moscheen in Österreich zu erhalten. Bisher gehören rund 250 österreichische Moscheen zur IGGiÖ. Daneben existieren zahlreiche kleine Moscheen außerhalb des Einflussbereichs des Verbands. Nicht selten sind es diese Moscheen, in denen ein radikaler Islam verbreitet wird. Der IGGiÖ würde es gefallen, die Gründung von Moscheen nur unter ihrer eigenen Kontrolle zu ermöglichen. Ein solches Privileg in seiner christlichen Variante genießt bisher nicht einmal die katholische Kirche.
Die Schaffung staatlicher Privilegien für die Islamischen Glaubensgemeinschaft erscheint vielen als Integrationsmaßnahme. Allerdings kann Integrations-Politik nicht darin bestehen, religiöse Privilegien zu schaffen, die mit einer modernen Auffassung von säkularer Staatlichkeit nichts zu tun haben. Denn religiösen Fanatismus, kann man auf diesem Weg kaum bekämpfen.