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Kirche als Täter, Kreuze im Klassenzimmer, Islamgesetz-Novelle. Der Webspiegel vom 24.03.2014

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„Die Denkweise bleibt die eines klassischen Täters. Es wird verharmlost.“

Der Rechtsanwalt zweier Missbrauchsopfer, die als Schüler Opfer von katholischen Geistlichen des Stifts Mehrerau geworden waren, hat Markus Wachter ein Interview gegeben. Der freie Journalist verfolgt die Prozesse um Missbrauch an kirchlichen Schulen seit Jahren und auf seiner Webseite Buendia Bee findet man inzwischen eine ganze Reihe interessanter und schockierender Artikel über den Umgang der Kirche mit Opfern ihres geistlichen Personals.

Rechtsanwalt Sanjay Doshi rät Opfern von Pädophilie und Missbrauch in kirchlichen Einrichtung davon ab, sich an die Klasnic-Kommission zu wenden, die er als Witz bezeichnet.  Sehr lesenswert.

Zum Interview bei Bundia Bee…

 

Das Kreuz mit dem Kruzifix in der Schule.

Der Wiener Stadtschulrat wollte vom Unterrichtsministerium wissen, wie man die Anzahl der Schüler christlichen Glaubens an einer Schule korrekt ermittelt, berichtet der ORF. Das Unterrichtsministerium hatte als Antwort eine eher fragwürdige Methode auf Lager. Es schlägt vor, einfach Juden, Muslime, Buddhisten, Hindus, Alt-Aleviten und Schüler ohne Bekenntnis von der Gesamt-Schülerzahl zu subtrahieren, anstatt die Zahl der Schüler christlichen Glaubens zu zählen. Eine Begründung lieferten die Ministerialbeamten gleich mit: Christlich ist ein Überbegriff, für den es keine gesetzliche Definition gibt.“ Anlass für die Nachfrage des Stadtschulrats war die lang diskutierte Frage, ob Kruzifix-Symbole in Wiener Klassenzimmern zulässig sind. Verpflichtend aufzuhängen sind Kruzifixe in Schulen mit mehrheitlich christlicher Schülerschaft. Allerdings dürfen Kreuze auch sonst aufgehängt werde, nachdem der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass das Kruzifix ein „Symbol der abendländischen Geschichte“ sei, und kein bloß religiöses. Das hat der Verfassungsgerichtshof tatsächlich entschieden! Spätestens seit Muslime an den Wiener Hauptschulen in der Mehrzahl sind, stellt sich die Frage nach dem Kreuz im Klassenzimmer. Bisher schaut es so aus, als sei das Kruzifix politisch so gewollt, dass es immer wieder vom religiösen zum weltlichen Symbol verklärt wird.

Zum Artikel bei orf.at

 

Neues Islamgesetz noch 2014

Im Jahr 2012 gab sich das k.u.k. Österreich ein Gesetz, das die besonderen Belange islamischer Österreicherinnen und Österreicher regelte, und dieses Gesetz gilt bis heute. 1912 war das Gesetz notwendig, um die muslimischen Bürger der Habsburgermonarchie nach der Integration Bosniens und Herzegowinas juristisch gleichzustellen. Nach der Einschätzung von Richard Potz, Vorstand amInstitut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Uni Wien zeigt das damalige Gesetz „eine bemerkenswert offene und aufgeschlossene Haltung der österreichischen Administration gegenüber dem Islam.“ Über 100 Jahre später arbeitet man derzeit an einer Novelle, wie der ORF berichtet.

In Österreich gilt für die gesetzlichen Regelungen zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat ein sog. Kooperationssystem. Das bedeutet, dass Staat und Religionsgemeinschaften in bestimmten Bereichen miteinandern kooperieren. In Österreich bedeutet das vor allem, dass staatliche Aufgaben von der katholischen Kirche übernommen werden. Einzelne Religionsgemeinschaften handel in Österreich ihre rechtliche Stellung mit der Republik aus. Und an dieser Stelle geht es um Privilegien für Glaubensgemeinschaften. Beim 100 Jahre alten Islamgesetz gilt es vieles zu novellieren. Damit soll auch erreicht werden, dass Muslime in Österreich mit Katholiken gleichgestellt werden. So ist das Islamgesetz geeignet, in einigen Bereichen Kirchenprivilegien zu beseitigen. Richard Potz schreibt in einem interessanten Beitrag zum Islamgesetz aus dem Jahr 2012: „Eine Novellierung des nunmehr 100 Jahre alten Islamgesetzes ist aus vielen Gründen dingend angesagt. Es fehlt an gesetzlichen Regelungen für einige Bereiche, wie sie die anderen Spezialgesetze für andere Kirchen und Religionsgemeinschaften kennen, man denke nur an die Anstalts- und Militärseelsorge und an das Universitätsrecht.“ Mal sehen, was bei der Novelle herumkommt.

Zum Artikel bei orf.at

Zum Artikel von Richard Potz