X

Initiative gegen Kirchen-Privilegien

Kirchen-Privilegien im Überblick

Spenden

Wie kann ich die Initiative unterstützen?

Streik: Ordensspitäler betreiben Sozialdumping

Initiative gegen Kirchenprivilegien ist solidarisch mit Protesten
Orden sollen Gehälter an staatliches Schema anpassen

(Linz, Wien, 13.3.13, PUR) Gerne schmücken sich Ordensspitäler damit, dass sie günstiger wirtschaften als öffentliche Spitäler. Anhand der Situation in Oberösterreich wird klar, wie das möglich war: die Ersparnis geht auf Kosten der Mitarbeiterinnen. Die reichen Orden sollten die Gehälter jetzt an jene der staatlichen Spitäler anpassen.

Steuerzahler finanziert Spitalsumbauten mit, die Kirche profitiert
Der Aus- und Umbau des Spitals der Barmherzigen Schwestern in Ried/Innkreis etwa wurde zur Gänze vom Land OÖ finanziert. Ordensspitäler betreiben Sozialdumping bei ihren MitarbeiterInnen und werden dabei von den Steuerzahlenden finanziert. Die meisten der Ordensspitalsangestellten haben nicht einmal einen eigenen Kollektivvertrag. Seit 2010 wurden die Gehälter nicht mehr inflationsangepasst. Die Initiative gegen Kirchenprivilegien begrüßt daher den Streik der oberösterreichischen Ordensspitals-MitarbeiterInnen. „Das Lohndumping ist unwürdig für eine Institution, die Nächstenliebe predigt und dabei klammheimlich Sozialstandards umgeht“, ärgert sich der Arzt und Mit-Initiator des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien, DDr. Christian Fiala.

Ordensspital haben immer öfter Monopolstellung
Das medizinische Personal hat je nach Region keine Alternative zum kirchlichen Arbeitgeber: In OÖ sind 40 Prozent der Krankenhäuser Ordensspitäler, im Burgenland sind es 30 Prozent. Für Bedienstete heißt das: Pendeln oder schlechte Arbeitsbedingungen in den Ordensspitälern in Kauf nehmen. Auch das Arbeitsrecht in den Ordensspitälern ist fragwürdig. Die Orden dürfen das Personal religiös diskriminieren, was bis weit ins Privatleben reichen kann. Laut gültiger Gesetzeslage ist es zulässig, dass ein Arzt, der sich scheiden lässt, gekündigt werden kann. Der Patient hat seinerseits in gewissen Regionen auch keine Wahlfreiheit, wo er sich behandeln lässt: In manchen Bezirken (Schärding, Braunau und Grieskirchen) gibt es keine staatliche Behandlungs-Alternative zu den Ordens-Spitälern.

„Du sollst hingehen!“ – Eintragungswoche gegen Kirchenprivilegien 15. bis 22. April 2013