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Religionslehrer quält Schüler. Diözese findet nichts dabei

Niko Alm: Fall im Burgenland zeigt unerträgliche Religions-Privilegien auf
Der Religionslehrer Branko Kornfeind hat einen Volksschüler gezwungen, mit seinem Mund Schuhe aus dem Mistkübel zu holen. Ein einmaliger Ausrutscher, sagt sein Dienstherr, die Diözese Eisenstadt zu dieser menschenunwürdigen Erniedrigung. Und weigert sich, den Religionslehrer zu kündigen. Der Landesschulrat kann den Lehrer nicht kündigen, da Religionslehrer aufgrund des Konkordates einer eigenen Gesetzgebung unterliegen. Die ausgesprochene Suspendierung wird gerade vor dem Arbeitsgericht bekämpft.

„Was muss ein Religionslehrer eigentlich anstellen, um entlassen zu werden?“, fragt Niko Alm, Mit-Initiator des Volksbegehrens gegen Kirchen-Privilegien. „Deutlicher kann man die absurden Folgen der Kirchenprivilegien nicht aufzeigen.“

Der Staat zahlt, die Kirche schafft an
Kornfeind kann aufgrund des geltenden Dienstrechts für Religionslehrer nicht aus dem Lehrdienst entlassen werden: Der Staat bezahlt zwar Religionslehrer, kann jedoch nicht über die Lehrbefugnis entscheiden, das tut allein die jeweilige Religionsgemeinschaft. Zwar ist die Schulbehörden für die Dienstaufsicht zuständig, „aber „wenn jemand anderer über die Lehrbefugnis entscheiden kann, wird es absurd“, kritisiert Niko Alm. Das sei so nicht hinzunehmen: „Es darf keine LehrerInnen geben, die einem anderen Recht unterliegen als dem österreichischen. Egal, was sie unterrichten.“

Der Fall ist auch bezeichnend für das weltfremde pädagogische Verständnis der katholischen Kirche: „In der Steiermark durfte eine Religionslehrerin drei Jahre lang nicht unterrichten, weil sie sich scheiden ließ. Das ist leider gesetzlich gedeckt – die Entscheidung liegt alleine bei der Kirche. Und im Burgenland quält ein Religionslehrer Schüler. Was macht die Kirche? Nichts. Also: Kinder quälen ist OK, aber wehe, es lässt sich wer scheiden. Das ist ein weiterer Grund, die Kirchenprivilegien in der Schule zu beenden.“