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Privileg nicht nur für Kirchen

WienerZeitung.at, 8.4.2013 von Bettina Figl

Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien liegt zwischen 15. und 22. April auf
Religionsrechtler Potz für Ausweitung der Privilegien auf alle Religionen.

Wien. Der Kardinal aus Plastik kämpft nun ohne Nase für die Anliegen der Kirchengegner. Das Kampagnenfahrzeug wurde am Wochenende beschädigt, laut einem Mitinitiator fiel es Vandalen zum Opfer. Der „Kardinalsschlitten“, das Plastikgefährt in Form eines Geistlichen, tourt nun leicht ramponiert durch Österreich, um auf das kommende Woche startende Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien aufmerksam zu machen. Unbeschädigt blieben die Aktenordner von Missbrauchsfällen, die der Kardinalsmantel verdeckt, sie symbolisieren eine der zentralen Forderungen: jene nach einer staatlichen Missbrauchskommission. Auch das Aus für Förderungen von Schulen von Religionsgemeinschaften wird gefordert. In Summe zahlt der Staat der Kirche rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr, heißt es im aus der Feder von Volksbegehren-Unterstützern stammenden Buch „Gottes Werk und unser Beitrag“. Einen großen Brocken davon machen Wiedergutmachungszahlungen für von Nazis enteigneten Gütern aus, 50 Millionen Euro fließen jährlich an die katholische und evangelische Kirche. Auch Caritas, Privatschulen oder Militärseelsorge erhalten öffentliche Gelder, jedoch nicht ohne Gegenleistung: „Würde all das wegbrechen, hätte der Staat im Bereich Erziehung. Soziales und Gesundheit eine Menge zusätzlich zu bezahlen“, so Richard Potz Religionsrechtsexperte an der Universität Wien.

„Subvention nicht nur für konfessionelle Schulen“
Er meint, die Bezahlung von Lehrern konfessioneller Privatschulen sollte auf nicht-konfessionelle wie Montessori- oder Waldorfschulen ausgeweitet und gesetzlich geregelt werden. Zudem sollten Privilegien nicht nur für anerkannte Religionen wie Katholiken, Orthodoxen oder Buddhisten gelten, sondern auch für nicht anerkannte wie Baptisten oder Hinduisten, die schon bei der Anmeldung von Veranstaltungen auf teils große Schwierigkeiten stoßen. Oder auf Weltanschauungen: „Warum soll sich eine atheistische Gruppierung nicht konstituieren können? Das ist rechtlich bedenklich, da liegen wir hinter anderen europäischen Staaten weit zurück.“

Das Volksbegehren kritisiert auch das Konkordat (siehe Info), das zur Zeit des Austrofaschismus entstand. Doch mit seiner Aufkündigung würde sich kaum etwas ändern, so Potz: „Alles, was darin festgehalten ist, steht auch woanders, etwa im Religionsunterrichts- oder Privatschulgesetz.“ Trotz „historischer Belastung“ sei das Konkordat „inhaltlich unauffällig“. Die kirchenkritische „Laieninitiative“ ging am Montag auf Distanz zum Volksbegehren: Es gebe zwar erheblichen innerkirchlichen Reformbedarf, so die Vorsitzende Margit Hauft, das Volksbegehren ziele aber darauf ab, die Kirche aus der Öffentlichkeit zu verdrängen und ihre Ressourcen einzuschränken. Dass mit „Privilegien“ Zuwendungen ohne Gegenleistung gemeint seien, wertet sie als populistisch. „Es ist schlicht nicht so“, so Hauft. Auch SPÖ und ÖVP stehen weiter hinter dem Konkordat, für dessen Aufkündigung sind die Grünen, die FPÖ will es in einzelnen Punkten prüfen.
Info
Das Konkordat ist eines von 14 „Privilegien“, gegen die das Volksbegehren mobilmacht. Es regelt die Verhältnisse zwischen Republik und katholischer Kirche. Zwischen 15. bis 22. April kann man seine Unterschrift am Gemeindeamt, in Wien in jedem magistratischen Bezirksamt abgeben.

Zum Artikel: www.wienerzeitung.at