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Missbrauch: Hebelt Kirchenopfer die Verjährung aus?

„Das Kloster sollte sich in diesem Fall nicht hinter der Verjährung verstecken“ – das sagt nicht nur der Rechtsbeistand eines ehemaligen Internatsschülers, der als Bub über Jahre hinweg von einem Pater und Lehrer an einer Vorarlberger Klosterschule vergewaltigt worden sein soll. Der Fall scheint auf den ersten Blick einer von vielen zu sein. Allerdings wandte sich der Kläger hier nicht an die kirchliche Opferschutzkommission, sondern klagt auf zivilgerichtlichem Weg Schmerzensgeld ein – offenbar eine Premiere. Laut der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt handelt es um „die erste Klage wegen sexuellen Missbrauchs gegen die römisch- katholische Kirche“: Im Bregenzer Zisterzienser- Kloster Mehrerau sei in den 1960er- Jahren das spätere Leben eines Mannes zerstört worden. Wie auch Rechtsanwalt Sanjay Doshi am Donnerstag im Ö1- „Morgenjournal“ berichtete, schildere der ehemalige Internatsschüler in der Klageschrift, von 1968 an – er war damals um die 14 Jahre alt – über drei Jahre hinweg „unzählige Male“ in seinem Zimmer vergewaltigt und „seelisch kaputt gemacht“ worden zu sein.

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