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Kreuz in Schulen: VfGH stellt Kirchenprivilegien über Menschenrechte

Das Urteil des VfGH weist klar auf die offensichtlich garantierten Sonderrechte der Kirche. „Es offenbart die Notwendigkeit unseres Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien“, erklärt dazu Niko Alm, Mitinitiator des aktuellen Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien. „Unsere Verfassung gesteht der Kirche Privilegien zu, die aus dem Mittelalter stammen und zur Zeit des Austrofaschismus mit dem Konkordat festgeschrieben wurden.“ Eine klare Trennung von Staat und Kirche sind unverzichtbar für eine Demokratie, die dieses Namens würdig ist. „Wir wollen mit dem Volksbegehren dafür sorgen, dass es dem VfGH in Zukunft leichter fällt, menschenrechtskonforme Urteile unter Berücksichtigung weltanschaulicher Äquidistanz zu fällen.“

Kreuzzwang: Ausdruck christlicher Vormachtsstellung gegenüber anderen Weltanschauungen
Dass der VfGH seine Entscheidung u. a. damit begründet, dass „das Kreuz zu einem Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden ist“, zeigt, dass es an stringenten Argumenten fehlt. Stattdessen werden tradierte Zwänge ins Treffen geführt. Eine „staatliche (…) Präferenz“ will der VfGH durch den Kreuzzwang in Kindergärten und Schulen nicht erkennen. In diesem Fall kann das Kreuz nur als Ausdruck der Dominanz einer Weltanschauung (der christlichen Religion) gegenüber anderen Weltanschauungen ausgelegt werden. Eine Vormachtstellung, die nun offiziell vom Staat gebilligt wird. Dieser Prozess ist ein Beleg für die politische Verflechtung kirchlicher Privilegien in unserer Real-Verfassung. Das Verhältnis von Staat und Kirche bedarf einer dringenden Neuanpassung an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts. Indem der VfGH erklärt: „An der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ändert sich, gleich wie der EGMR entscheidet, nichts“, zeigt er, dass ihm Menschenrechte nicht im dem Ausmaß wichtig sind, wie überkommene Privilegien der christlichen Kirchen. „Wie viele Menschen gerade durch das Kreuz- das an sich schon ein Marterinstrument ist- ihr Leben in blutigen Religions- und Missionierungskriegen verloren haben, wird dabei ganz außer Acht gelassen“.

Über das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien
Das Volksbegehren richtet sich gegen ungerechtfertigte jährliche Kirchen-Subventionen in Millionenhöhe. Als millionenschwere Einrichtung mit eigener Bank und 250.000 ha Grund und Boden erhält die Kirche für Renovierungen und für ihre Agrargüter Steuergelder in Millionenhöhe. Auch religiöse Schulen, ReligionslehrerInnen und katholische Fakultäten werden ungerechtfertigt vom Steuerzahler erhalten. Das Volksbegehren fordert auch eine konsequente Aufklärung der Missbrauchsverbrechen: „Die Kirche hat Beweismittel außer Landes in den Vatikan gebracht, Staat und Justiz schauen zu“, kritisiert Niko Alm. Statt Entschädigungen erhalten die Opfer kirchlicher Gewaltverbrechen Almosen. Die Unterstützungserklärungen für das VB liegen bis 15. Okt. 11 in den größten 200 Gemeinden+Städten zur Unterzeichnung auf. BürgerInnen kleinerer Ortschaften können das Formular downloaden, in ihrem Hauptwohnsitzgemeindeamt unterzeichnen und an das VB-Büro senden.