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Initiative gegen Kirchen-Privilegien

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Ethikunterricht: Weitere Klerikalisierung der Bildung droht

7 Punkte-Forderungskatalog präsentiert

Immer mehr Schüler und Schülerinnen machen von ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch und beschließen, den Religionsunterricht nicht zu besuchen – darunter sind auch viele Konfessionslose. „Die Zahl jener, die staatlich verordnete religiöse Unterweisungen ablehnen, wird immer größer, doch Kirchen und ÖVP ist diese Entwicklung seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge“ sagt Univ. Prof. Heinz Oberhummer, Mitinitiator des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.

Ethikunterricht: Eine Maßregelung für „abtrünnige“ SchülerInnen?
Die Abtrünnigen SchülerInnen sollen anscheinend gemaßregelt werden: Sie sollen künftig zum Besuch des Ethikunterrichts verpflichtet werden. Dieser liegt fast ausschließlich in den Händen von TheologInnen und ReligionslehrerInnen. Die zwei Millionen Konfessionsfreien wehren sich kaum, bisher sind sie noch nicht ausreichend organisiert.

Religionsgemeinschaften und Ethikdiskussion
Die wichtige Rolle, die kirchlichen Würdenträgern vom Staat in der Ethikdiskussion wie selbstverständlich zuerkannt wird, ist unverständlich und verwunderlich. Es stellt sich die Frage, was Religionsgemeinschaften für eine Ethikdiskussion qualifiziert, angesichts der aktuellen Skandale rund um Gewalt und Missbrauch von Kindern durch kirchliche Würdenträger. Der privilegierte Status, den der Staat den Kirchen zuerkennt, gefährdet liberale und demokratische Errungenschaften.

Die Konfessionsfreien und die Initiative gegen Kirchenprivilegien legt daher einen 7-Punkte Forderungskatalog vor:

  1. Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungen haben im Bildungssystem einer Demokratie nichts verloren. Der Religionsunterricht muss daher abgeschafft und in den Privatbereich verlagert werden.
  2. Der konfessionelle Religionsunterricht darf nicht länger staatlich finanziert werden. Derzeit dürfte er die SteuerzahlerInnen ca. 350 Mio. Euro im Jahr kosten. Sowohl die Kosten als auch die Organisation sollen zur Gänze von den Religionsgemeinschaften getragen werden.
  3. Ethikunterricht darf keine Strafaktion für konfessionsfreie Kinder und deren Eltern sein. Wenn schon Ethikunterricht, dann als Pflichtfach für alle, unabhängig vom zusätzlichen Besuch eines Religionsunterrichtes.
  4. Ethikunterricht darf kein Religionsunterricht durch die Hintertür werden. Derzeit stellen ReligionslehrerInnen den Großteil der EthiklehrerInnen. Viele Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien werden von katholischen TheologInnen mitgestaltet – ausgerechnet von jener Organisation, die für den größten Missbrauchsskandal in der österreichischen Geschichte verantwortlich ist. Wir fordern, dass Ethik nur von Menschen mit fundierter Ausbildung unterrichtet werden darf, die ausschließlich dem Staat als Arbeitgeber verantwortlich sind und keiner Religionsgemeinschaft unterstellt sind. Auch bei der Erstellung der Lehrbücher haben TheologInnen nichts verloren.
  5. Grundlegende Rechte von SchülerInnen müssen auch in konfessionellen Privatschulen gewahrt bleiben. Sie dürfen sich derzeit nicht vom konfessionellen Religionsunterricht abmelden. Das entspricht einer religiösen Bevormundung.
  6. Konfessionelle Privatschulen und Kindergärten sollen wie andere private Bildungseinrichtungen, ihre Finanzierung selbst tragen. Derzeit werden ihnen im Gegensatz zu anderen Privatschulen die Personalkosten ersetzt.
  7. Auch ländliche Gegenden brauchen ein ausreichend ausgebautes öffentliches Bildungssystem. In einzelnen Bezirken gibt es keine maturaführenden öffentlichen Schulen oder man ist auf konfessionelle Schulen angewiesen, wenn man Nachmittagsbetreuung fürs Kind benötigt. Das verstößt gegen die Wahlfreiheit, weil Betroffene dann keine Ausweichmöglichkeit haben und gezwungen sind, Religionsschulen zu besuchen.

Über das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien
Das Volksbegehren richtet sich gegen ungerechtfertigte jährliche Kirchen-Subventionen und Begünstigungen in der Höhe von mehreren hundert Millionen. Auch religiöse Schulen, ReligionslehrerInnen und katholische Fakultäten werden derzeit noch vom Steuerzahler erhalten. Das Volksbegehren fordert darüber hinaus eine konsequente Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Gewaltverbrechen. Die Unterstützungserklärungen für das VB liegen bis 15. Okt. 2011 in allen österreichischen Gemeinden zur Unterzeichnung auf.

Medien-Rückfragen: FJ PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at