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Volksbegehrens-Kritik von „Wir sind Kirche“-Plattform ist Themenverfehlung

Es geht um demokratischen Nachdenkprozess zu kirchlichen Privilegien, nicht um innerkirchliche Angelegenheiten.

In einer aktuellen Stellungnahme von „Wir sind Kirche“ kritisiert deren Sprecher Peter Hurka einige Punkte des aktuellen Kirchenprivilegien-Volksbegehrens und führt etwa aus, dass die Erhaltung kirchlicher Gebäude „kostenintensiv“ sei.

Die Initiatoren des Volksbegehrens halten fest: Die Kostenintensität kirchlicher Gebäude ist nicht entscheidend. Andere Immobilienbesitzer in Österreich müssen auch für die Erhaltung ihrer Gebäude selbst aufkommen. Hingegen nimmt die r.k. Kirche den größten Teil der einschlägigen Bundessubventionen für sich in Anspruch.

Wenn Hurka einräumt, dass innerhalb der Kirche einiges „verbesserungsfähig“ sei, wird dies wohl stimmen. Eine Themenverfehlung ist dies trotzdem. Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien richtet sich nicht gegen innerkirchliche Strukturen, sondern zielt darauf ab, einen demokratischen Nachdenk-Prozess über die Legitimität kirchlicher Privilegien anzuregen.

Darüber hinaus muss mit einem weiteren Missverständnis aufgeräumt werden: Beim damaligen sogenannten „Kirchenvolksbegehren“ der Plattform „Wir sind Kirche“ handelte es sich nicht um ein Volksbegehren im Sinne des Volksbegehrensgesetzes, sondern um eine Art Mitgliederbefragung innerhalb der römisch-katholischen Kirche ohne rechtliche Relevanz.