Für alle in Wien gemeldeten UnterzeichnerInnen gilt:
Hier kann in jedem Bezirksamt unterschrieben werden.
Das Magistratische Bezirksamt bestätigt Ihnen im Formular, dass Sie die Unterschrift geleistet haben. Sie können dieses Formular dannach entweder beim Bezirksamt zum Weiterschicken hinterlassen oder selbst per Post an uns senden: Inititative gegen Kirchenprivilegien, Halbgasse 7, 1070 Wien.
Begründung: es gibt nur eine Amtstelle (MA62) in Wien, die die Wählerevidenz führt und überprüfen kann, ob Sie auch wahlberechtigt sind.
Ist das Volksbegehren gegen die römisch-katholische Kirche in Österreich gerichtet?
NEIN, das Volksbegehren ist gegen KIRCHEN-PRIVILEGIEN aller Religionsgemeinschaften, aber nicht gegen die Kirche oder gar im speziellen gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet.
Wie ist das mit der gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung der Unterschrift auf der Unterstützungserklärung?
- Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung kann auch von einem Notar bestätigt werden.
- Die Unterstützungserklärung kann dann durch eine andere Person der Gemeinde des Unterstützers zur Bestätigung vorgelegt werden.
- D.h. anders als bei Wahlen ist ein persönliches Erscheinen des Unterstützungswilligen beim Gemeindeamt nicht unbedingt erforderlich.
Ich möchte mich auf meinem Gemeindeamt nicht outen. Kann ich auch anderswo meine Unterschrift leisten?
- Jeder kann die Unterschrift auf unserer Unterstützungserklärung auch von einem Notar beglaubigen lassen und diese dann von einer anderen Person zum Gemeindeamt seines Hauptwohnsitzes bringen lassen. Dies könnte eine Alternative für die Menschen sein, die sich in ihrer Heimatgemeinde nicht trauen, für unser Volksbegehren ihre Zustimmung öffentlich zu zeigen.
- Ein Notar nimmt für eine Beglaubigung zwischen € 20,– und € 30,– (excl. MwSt).
Kann ich meine Unterstützungserklärung woanders als auf dem Gemeindeamt meiner Hauptwohnsitzgemeinde leisten?
- Grundsätzlich ist die Unterstützungserklärung auf dem Gemeindeamt Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde zu unterfertigen.
- Sie können Ihre Unterschrift auf der Unterstützungserklärung jedoch auch notariell oder gerichtlich beglaubigen lassen.
- Dennoch ist die Bestätigung der Gemeinde, dass der Unterstützungswillige in der Wählerevidenzliste eingetragen ist, einzuholen.
- Mit einer mit gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterschrift versehenen Unterstützungserklärung kann das auch jemand anderer für Sie bei Ihrem Hauptwohnsitz-Gemeindeamt machen.
Ich lebe vorübergehend im Ausland und habe keine Möglichkeit mit der Unterstützungserklärung auf die Hauptwohnsitz-Gemeinde zu gehen. Kann ich dennoch unterschreiben?
- Grundsätzlich ist die Unterstützungserklärung auf dem Gemeindeamt Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde zu unterfertigen.
- Sie können Ihre Unterschrift auf der Unterstützungserklärung jedoch auch notariell oder gerichtlich beglaubigen lassen.
- Dennoch ist die Bestätigung der Gemeinde, dass der Unterstützungswillige in der Wählerevidenzliste eingetragen ist, einzuholen.
- Mit einer mit gerichtlich oder notariell beglaubigten Unterschrift versehenen Unterstützungserklärung kann das auch jemand anderer für Sie bei Ihrem Hauptwohnsitz-Gemeindeamt machen.


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