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Volksbegehren 15.-22. April

Volksbegehren unterschreiben

vom 15. – 22. April in ganz Österreich

Eine echte BürgerInnenbewegung setzt sich durch:

Zum ersten Mal stimmt ganz Österreich über die Kirche ab.

Wichtigste Anliegen:

  • Klare Trennung von Kirche und Staat
  • Gegen Subventionen und Vergünstigungen der Kirchen im Ausmaß von jährlich € 3,8 Mrd.
  • Staatliche Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Vertuschungsverbrechen

Wie kann ich unterschreiben?

Die Eintragswoche für das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien findet von 15. – 22. April 2013 statt.
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Wo kann ich unterschreiben?

Unterschreiben können Sie am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes, bzw. in Wien bei jedem Magistratischen Bezirksamt (Info zu den Öffnungszeiten). Mithilfe einer Stimmkarte kann die Unterschrift auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Lichtbildausweis nicht vergessen!
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Volksbegehren Demokratie Jetzt!
Im selben Zeitraum, 15. – 22. April 2013,
findet auch das “Volksbegehren Demokratie Jetzt!” der Bewegung “MeinOE” statt.

Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien

stempel-logoDer Antrag für das Volksbegehren wurde am 31. Dezember 2012 eingebracht, das Ministerium zählte 8.567 gültige Unterstützungserklärungen (8.032 waren notwendig). Stichtag für die Eintragung in der Wählerevidenz ist der 11. März 2013.

Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich. Die Zahl der vorgelegten gültigen Unterstützungserklärungen wird auf diese Eintragungen angerechnet.

 

Warum dieses Volksbegehren?

Der Staat zieht eine willkürliche Grenze durch die Bevölkerung und privilegiert Menschen, deren religiöse Weltanschauung gesetzlich anerkannt ist gegenüber jenen, deren Weltanschauung nicht gesetzlich anerkannt ist, bzw. Menschen die an keine überirdischen Phänomene glauben.

In Österreich sind Staat und Religion weitgehend von einander getrennt, verglichen mit mittelalterlichen Systemen in anderen Teilen der Welt. Religion hat keine formale Macht mehr, aber in ihrer organisierten Form ist sie zweifelsohne ein großer gesellschaftlicher Faktor. Das alleine wäre noch kein Problem, wenn sich der Staat gegenüber Religion und Weltanschauung neutral verhielte.

Die Republik Österreich ist aber nicht neutral in weltanschaulich-religiösen Belangen, sondern hat eine Art Staatsreligionen-System geschaffen. Dies besteht in der Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung einer Religionsgesellschaft. Damit wurden einige der Sonderrechte der katholischen Kirche sukzessive auf andere Religionen ausgeweitet. Als diskriminierend wird dieses System nicht gesehen, weil ja jede Religion die gleichen Voraussetzungen für diese Anerkennung hat. Es diskriminiert aber Menschen, die nicht an übernatürliche Dinge glauben, bzw. Nichtreligiöse und Konfessionsfreie.

Diese Modell scheitert aber an Theorie und Praxis, weil

  1. die Voraussetzungen zur Anerkennung von kaum einer weiteren Religionsgesellschaft erfüllt werden können,
  2. der Zugang in diesen privilegierten Status überhaupt nur für religiöse Weltanschauungen möglich ist, d. h. gut ein Viertel der Bevölkerung ist als Konfessionsfreie davon schon theoretisch ausgeschlossen,
  3. natürlich jede einzelne Weltanschauung bis auf die Ebene des einzelnen Individuums berücksichtigt werden müsste, damit dieses System nicht diskriminierend ist.

So kommt es zu dieser willkürlichen, diskriminierenden Trennung der Bevölkerung. Einfach ausgedrückt: Wer an übernatürliche Dinge glaubt wird bevorzugt! Wer nicht glaubt, wird benachteiligt.

Die gesetzliche Anerkennung einer religiösen Weltanschauung führt zu besonderen Rechten bzw. Privilegien. Das ist ungerecht, weil es dem demokratischen Grundprinzip der Gleichheit widerspricht.

Nur Laizität, d. h. die weltanschauliche Neutralität des Staates kann Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewährleisten.
Das ist eine zentrale Forderung unseres Volksbegehrens!

Deswegen gibt es dieses Volkbegehren!

Was sind nun die Privilegien?

Die Privilegien der Kirche finden sich in vielen Bundes- und Landesgesetzen. Einige wichtige Punkte sind im Punkt „Privilegien“ zusammengefasst.

Die Privilegien und weitere Forderungen sind in drei Hauptpunkten zusammengefasst:

1) Laizität: Klare Trennung von Staat und Religion
Das einleitend ausgeführte Demokratie-Defizit kann nur behoben werden, wenn sich der Staat in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral verhält. Eine Bevorzugung von einigen wenigen Religionen und damit eine Diskriminierung von nicht-religiösen Weltanschauungen ist undemokratisch.

Die Religionszugehörigkeit der BürgerInnen muss für den Staat irrelevant sein.
Religion ist Privatsache. Sie darf ebensowenig wie Herkunft, Augenfarbe, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, usw. dazu dienen Menschen zu kategorisieren und rechtlich zu privilegieren oder diskriminieren.
Privatsache heißt übrigens nicht, dass Glauben und Religionsausübung aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen, sondern dass dies jedem Menschen selbst überlassen ist und sich der Staat aus diesem Aspekt heraushalten soll.

Die Streichung der Privilegien verbessert eine klare Trennung von Staat und Religion.

2) Reduktion der Subventionen an die Religionsgesellschaften
Wir alle zahlen mit unseren Steuern für die Kirchen. Mit 3.8 Milliarden Steuern pro Jahr zahlen wir alle für die Kirchen und Religionsgesellschaften, hauptsächlich die Katholische Kirche. Genaue Details finden Sie in dem Buch “Gottes Werk und unser Beitrag. Kirchenfinanzierung in Österreich.“ (Czernin Verlag) von Carsten Frerk und Christoph Baumgarten.

Alle diese Zahlungen sind eine Folge der vielen Privilegien. Dort, wo die Kirche im Auftrag des Staates eine Leistung vollbringt (Krankenhäuser, Kindergärten, Caritas etc) werden den MitarbeiterInnen viele der normalen arbeitsrechtlichen sozialen Errungenschaften vorenthalten, wodurch die Leistungen für den Staat günstiger angeboten werden können (Sozialdumping). Das ist auch deshalb nicht zu tolerieren, weil der Staat die Kosten fast zur Gänze deckt. Bei der Auslagerung dieser Leistungen wird u.a. auch eine Missionierung von Steuergeldern finanziert.

3) Staatliche Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen
Der letzte Punkt betrifft ausschließlich die katholische Kirche, in deren Reihen sexueller Misshandlung ein Ausmaß angenommen hat, das von staatlicher Seite nicht ignoriert werden darf. Auch wenn diese Fälle formal oft verjährt sind (wegen der erfolgreichen jahrelangen Vertuschung), muss hier von staatlicher Seite aufgeklärt werden. In jeder anderen Organisation käme es zu Ermittlungen, Hausdurchsuchungen (wie das auch in anderen Ländern passiert), etc.

In Österreich darf die Kirche mit wohlwollender Unterstützung der Regierung die systematischen Verbrechen von sexueller Gewalt und Machtmissbrauch selbst aufarbeiten und damit weiter kontrollieren. Opfer werden mit geringen Beträgen entschädigt, die Täter werden bestenfalls versetzt. Alle Akten zum Missbrauche werden auf ausdrückliche Anweisung von Joseph Ratzinger (2001) im Vatikan versteckt.

Begründung

“Österreich unterhält ein kostspieliges Staatsreligionen-System, das jährlich mit ca. 3.8 Milliarden Euro subventioniert wird. Unser Volksbegehren tritt dementsprechend nicht gegen Religionen auf, sondern für mehr Demokratie und eine saubere Trennung von Staat und Kirche ein“, erklärt Niko Alm, Sprecher der Initiative gegen Kirchenprivilgien. “Dieses Volksbegehren ist auch eines, das diesen Namen wirklich verdient: Hinter uns steht keine Partei, keine einflussreiche Lobby, kein Groß-Sponsor. Das ist eine reine BürgerInnenbewegung, die den vordemokratischen Sonderrechten der organisierten Religion ein Ende bereiten will.“

Vertuschung mit staatlicher Billigung
Für Österreich kann dieses Volksbegehren zu einem Meilenstein werden. “Erstmals in der Geschichte unseres Landes besteht nun die Möglichkeit, empörende Religionsprivilegien aus den Zeiten des Austrofaschismus aufzuheben“, freut sich auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt, der unermüdlich Unterstützungserklärungen gesammelt hat. “Religionsvertreter sitzen in den wichtigsten Entscheidungsgremien des Landes, was auch erklärt, dass die kirchlichen Missbrauchsverbrechen mit staatlicher Billigung weiter unaufgeklärt bleiben. Die Klasnic-Kommission ist an die Stelle staatlicher Aufklärung getreten und hat es der milliardenschweren Kirche ermöglicht, ihre Verbrechen weiter zu vertuschen und Missbrauchsopfer mit kirchlichen Almosen abzuspeisen.“

Die meisten UnterstützerInnen bisher in Wien
Ziel des Volksbegehrens ist die Überschreitung der 100.000 Marke, die für die Behandlung durch das Parlament notwendig ist. Die Eintragungswoche wird im Frühjahr 2013 sein. Im Rahmen der aktuellen Kampagne wurden 8.637 Unterstützungsunterschriften abgegeben, davon rd. 44% in Wien, gefolgt von Niederösterreich mit rd. 20%, und Oberösterreich mit 11% sowie der Steiermark mit 10%. Hotspot, in Relation zur EinwohnerInnenzahl, war jene oststeirische Gemeinde, in der nach dem Fall Groer einer der ersten Missbrauchsfall bekannt wurde. Dort haben mehr als 10% aller Wahlberechtigten die Einleitung des Volksbegehrens unterzeichnet.

Gottes Werk und unser Beitrag

SB_Frerk-Baumgarten3.inddBuchtipp: Kirchenfinanzierung in Österreich.
»Gottes Werk und unser Beitrag« ist das erste Buch, das sich der Kirchenfinanzierung in Österreich umfassend widmet. Woher kommt das Geld der Kirche? Wie finanziert jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin – obwohl von ihnen längst kein Kirchenbeitrag mehr bezahlt wird – christliche Einrichtungen? Diese und andere Fragen klären die beiden Autoren, ausgewiesene Spezialisten zum Thema. Sie tragen Informationen zusammen und decken Netzwerke zwischen Kirche, Politik und Wirtschaft auf. Entstanden ist ein Standardwerk mit vielen neuen, überraschenden Details sowie Zusammenhängen für alle interessierten, aber auch kritischen Leserinnen und Leser in Sachen Kirche und Staat.

Czernin Verlag, 2012
Autoren: Carsten Frerk, Christoph Baumgarten
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